Gin Flasche

Gin und die Alkoholsteuer

Wie alle alkoholischen Spirituosen unterliegt auch Gin der Alkoholsteuer. Doch wie hoch genau ist diese Steuer und wie wirkt sie sich auf den Gesamtpreis aus? Dies wird hier kurz erklärt.

Seit dem 1.8.2018 gilt in Deutschland das Alkoholsteuergesetz und löst damit das bis zu diesem Datum geltende Branntweinmonopolgesetz von 1922 ab. Hierin wird geregelt, wie hoch die Steuerabgaben auf die im Erzeugnis enthaltene reine Alkoholmenge bei +20 Grad Celsius ausfällt (Steuertarif, § 2 AlkStG). Sonderregelungen bzw. einen ermäßigten Steuersatz gibt es für Kleinerzeuger, um diese im Wettbewerbsvergleich fair zu besteuern. Diese Ermäßigungen sind auf den jeweiligen Erzeuger beschränkt und nur unter der Voraussetzung gültig, dass die Brennerei rechtlich und wirtschaftlich unabhängig von einer anderen Brennerei und kein Lizenznehmer ist.

Regelung, ParagraphPreis je Hektoliter reinen Alkohols
(1 Hektoliter = 100 Liter)
Regelsteuersatz (§ 2 Abs. 1)1.303 Euro
13,03 EUR / Liter
Abfindungsbrenner1 und Stoffbesitzer1(§ 2 Abs. 2 Nr. 1)1.022 Euro
10,22 EUR / Liter
Verschlusskleinbrennereien2 (§ 2 Abs. 2 Nr. 2)730 Euro
7,30 EUR / Liter

Um das Ganze etwas anschaulicher zu machen, hier ein paar Beispiele anhand konkreter Gins:

GinVol %InhaltSteuer
Bombay Sapphire40,01,0 L5,21 EUR
Gin Mare42,70,7 L3,89 EUR
Hendrick’s Gin44,00,7 L4,01 EUR
Knut Hansen Dry Gin42,00,5 L2,74 EUR
The Duke Dry Gin45,00,7 L4,10 EUR
Plymouth Navy Strength57,00,7 L5,20 EUR

Berechnet wird immer nach folgender Formel:

Flascheninhalt (L) x Volumenalkohol (%) x 13,03 (EUR) : 100
0,7 (L) x 44 (%) x 13,03 : 100 = 4,01 (EUR)

Auf diese Weise könnt ihr einfach und schnell selber den jeweiligen Alkoholsteuer-Anteil errechnen.